Honorar & Ablauf
Honorar
Meine Honorare orientieren sich für alle Abrechnungsformen – Privatversicherung und Beihilfe, Kostenerstattung sowie Selbstzahlung – an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich berechne für psychotherapeutische Leistungen den 3-fachen Satz der GOP.
Die Abrechnung erfolgt in allen Fällen mit Ihnen persönlich. Sie sind unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenkassen oder Beihilfestellen Vertragspartner:in und Rechnungsempfänger:in.
Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Kostenträgers und berührt die Honorarvereinbarung nicht.
Einen Überblick über die GOP finden Sie hier: GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (bptk.de)
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte.
Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag im Fachbereich Psychotherapie. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich letztendlich aber nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. Bitte klären Sie diese vor Beginn einer Psychotherapie.
Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen
Für gesetzlich Versicherte kann in bestimmten Fällen eine Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis möglich sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass innerhalb eines zumutbaren Zeitraums kein Therapieplatz im kassengebundenen System zur Verfügung steht.
Die Beantragung der Kostenerstattung erfolgt durch die Patient:innen selbst. Erfahrungsgemäß ist dieser Prozess jedoch häufig mit Fragen, Unsicherheiten oder organisatorischen Hürden verbunden.
Im therapeutischen Rahmen können die formalen Voraussetzungen, notwendige Schritte sowie typische Fragestellungen gemeinsam besprochen und eingeordnet werden. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme liegt letztlich bei der jeweiligen Krankenkasse.
Selbstzahler
Psychologische Psychotherapie können Sie auch, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, als Selbstzahler wahrnehmen. Vorteile, eine psychologische Psychotherapie selber zu finanzieren, sind beispielsweise:
- kaum bzw. keine Wartezeit
- kein Antragsverfahren
- Ihre Therapie wird nicht bei Ihrer Krankenversicherung dokumentiert und taucht somit auch in keinen weiteren Akten auf.
Die nachfolgenden organisatorischen Regelungen gelten unabhängig von der jeweiligen Abrechnungsform – sowohl für Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigte, gesetzlich Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung als auch für Selbstzahler:innen.:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Eine Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder andere Kostenträger ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Das Ausfallhonorar ist daher unabhängig von einer möglichen Erstattung selbst zu tragen.
Diese Regelung dient der Verlässlichkeit des therapeutischen Rahmens und der fairen Planung der vereinbarten Termine.
& Ablauf
Nachdem Sie telefonisch einen Termin mit mir vereinbart haben, lernen wir uns in einem ersten persönlichen Gespräch kennen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen mit.
Das Erstgespräch dient dazu, Ihr Anliegen einzuordnen und gemeinsam zu klären, ob und wie ein therapeutischer Prozess sinnvoll gestaltet werden kann. Im Anschluss erläutere ich Ihnen mein therapeutisches Vorgehen sowie die nächsten Schritte.
In der Regel schließen sich daran mehrere probatorische Sitzungen an. Diese dienen der diagnostischen Einschätzung, der gemeinsamen Zielklärung und der Therapieplanung. Zugleich ermöglichen sie beiden Seiten zu prüfen, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und stimmig ist.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt.
Einzelne Sitzungen können – sofern fachlich sinnvoll – auch gemeinsam mit wichtigen Bezugspersonen (z. B. Partner:innen) stattfinden.