Honorar & Ablauf

Honorar

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte.

Ich bin approbiert und habe einen Arztregistereintrag im Fachbereich Psychotherapie. Somit werden in der Regel alle Kosten der psychotherapeutischen Behandlung (Diagnostik, Probatorik, Einzeltherapien, Gruppentherapien, Entspannungsverfahren und Berichte an den Gutachter) auch von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Es kommt jedoch auch vor, dass Versicherungen/Beihilfestellen nur eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen oder nur einen bestimmten Betrag pro Therapiesitzung erstatten. 
Die genaue Kostenübernahme hängt also von den individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Deshalb sollten Sie schon vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe alle notwendigen Informationen zu deren Leistungsbedingungen und ggf. notwendige Formulare zur Beantragung der Psychotherapie eingeholt haben. Wie Sie es von Ihren medizinischen Behandlungen kennen, erfolgt auch die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen immer mit Ihnen persönlich.
Mein Honorar pro Sitzung (50 Minuten), aber auch für weitere Leistungen, orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass ich bspw. für eine probatorische Sitzung oder eine Therapiesitzung einer LZT oder bei Selbstzahlern den 3 fachen (134,16 €) anstatt den 2,3 fachen (100,55 €) Satz berechne. Einblick in die GOP bekommen Sie hier:  GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (bptk.de)
Eine detaillierte Liste meiner Honorare gebe ich Ihnen gerne persönlich mit.
Für nicht mind. 48 Stunden vor dem Termin abgesagte Termine wird ein Ausfallhonorar berechnet.  

Selbstzahler

Psychologische Psychotherapie können Sie auch, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, als  Selbstzahler wahrnehmen. Hierbei richtet sich mein Honorar pro Sitzung (50 Minuten) ebenfalls an der GOP. Vorteile, eine psychologische Psychotherapie selber zu finanzieren, sind beispielsweise:

  • kaum bzw. keine Wartezeit 
  • kein Antragsverfahren
  • Ihre Therapie wird nicht bei Ihrer Krankenversicherung dokumentiert und taucht somit auch in keinen weiteren Akten auf. 



& Ablauf

Nachdem Sie telefonisch einen Termin mit mir vereinbart haben, lernen wir uns in einem ersten persönlichen Gespräch kennen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte den ausgefüllten Anamnesebogen mit, den Sie hier finden: Anamnesebogen
Das Erstgespräch dient dazu, dass Sie die Möglichkeit bekommen, ihr Anliegen zu schildern und ich Ihnen daran anschließend mein Vorgehen erläutere.
Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Die Sitzungen dienen auch dazu, zu schauen, ob wir gut zusammenarbeiten können und wir die Therapie weiter fortsetzen.
Danach wird die eigentliche Therapie bei der Krankenkasse beantragt.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner/ der Partnerin, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische Methoden in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden.
Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. In Ausnahmefällen kann darüber hinaus verlängert werden.